1. Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen „Dialog + Action“ Sternberg e.V.
- Der Vereinssitz ist Sternberg.
- Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.
- Mit der Eintragung führt der Verein den Zusatz e.V.
2. Zweck des Vereins
- Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
- Die Verwendung jeglicher Mittel hat satzungsgemäß zu erfolgen für gemeinnützige Zwecke.
- Die Mitglieder erhalten keine Anteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
3. Zielstellung des Vereins
- Der Verein erfüllt als Träger der freien Jugendhilfe entsprechend § 74 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Aufgaben zur Unterstützung, Förderung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen als gemeinnützige Zielstellung.
- Dabei leistet er Aufgaben nach dem KJHG §§ 11-14.
- Er erfüllt diese durch die Betreuung des Jugendclubs im Freizeitzentrum der Stadt Sternberg, des Mädchentreffs, der vom Verein eingerichtet wurde; die Einstellung eines Jugendpflegers zur weiteren Verbesserung und Ausbau der Jugendarbeit in Sternberg; durch Auf- und Ausbau internationaler Jugendarbeit; die Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen; Aufbau von Freizeitangeboten für behinderte Kinder und Jugendliche.
4. Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
- Ein Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand einzureichen, der über die Aufnahme entscheidet.
- Die Mitgliedschaft von natürlichen Personen endet bei Tod.
- Die Mitgliedschaft von juristischen Personen endet bei deren Auflösung.
- Die Mitgliedschaft kann ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber dem Vorstand jeweils zum Jahresende gekündigt werden.
- Das Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es sich schwerwiegender Verstöße gegen die Satzung schuldig macht. Es hat das Recht, vorher von der Mitgliederversammlung angehört zu werden.
- Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
5. Mitgliedsbeitrag
- Der Verein erhebt einen Mindestjahresbeitrag.
- Die Höhe beschließt die Mitgliederversammlung.
- Der Beitrag ist nach oben hin offen.
6. Vereinsorgane 6.1. Vorstand Der Vorstand besteht aus dem - Vorsitzenden
- Schriftführer
- Kassenwart
und kann um 2 weitere Vereinsmitglieder erweitert werden. - Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
- Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
- Er führt die Geschäfte des Vereins.
- Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre.
- Wiederbestellung ist möglich.
6.2 Mitgliederversammlung - Sie bestellt den Vorstand.
- Sie wählt die Kassenprüfer.
- Sie entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern.
- Sie wird mindestens zweimal jährlich einberufen.
- Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung. Sie hat mindestens 10 Tage vorher zu erfolgen. Sie ist unverzüglich innerhalb von 14 Tagen einzuberufen, wenn es für die Interessen des Vereins erforderlich ist oder ein Viertel der Mitglieder dieses unter Angabe der Gründe verlangen.
- Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienen Mitglieder.
- Für eine Satzungsänderung ist die Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich.
- Sämtliche Beschlüsse sind in einem Protokoll festzuhalten und von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
7. Auflösung des Vereins - Die Auflösung des Vereins erfolgt auf Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer drei Viertel Mehrheit.
- Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an den Jugendring Parchim e.V. zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke in der Kinder- und Jugendarbeit.
- Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 04.03.96 beschlossen und erhält Wirksamkeit mit Eintrag ins Vereinsregister.
Sternberg, den 04.03.1996
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